Kosten
Psychotherapie
Erstgespräch
Einzelpsychotherapie
Paar- und Familientherapie
Sozialtarife nach Absprache möglich.
(50min)
(50min)
(90min)
€ 110,-
€ 110,-
€ 180,-
Coaching & Supervision
Einzelgespräche
Gruppengespräche
(50min)
(90min)
€ 110,-
€ 180,-
Bezahlung
Das Honorar ist im Anschluss an die Therapiesitzung in bar oder mit Bankomatkarte zu bezahlen.
Absageregelung
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen 48 Stunden davor, entweder per SMS oder per Email abzusagen. Andernfalls verrechne ich den normalen Stundensatz als Ausfallshonorar.
Zuschuss durch die Krankenkasse
Es besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse.
Derzeit ÖGK € 33,70 I SVS € 45,00 I BVAEB € 48,80 pro Sitzung.
Online- & Walk-and-Talk-Sitzungen
Da ich es für wichtig halte, dass Psychotherapie für alle zugänglich ist, biete ich auf Wunsch auch alternative Formen an: Online-Therapie für mehr Flexibilität und Walk-and-Talk-Sitzungen - besonders geeignet für Mütter, die Bewegung und Gespräche verbinden möchten.

Ablauf
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist ein unverbindlicher Termin, bei dem wir uns kennenlernen und die ersten wichtigen Aspekte besprechen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuelle Situation, Ihre Anliegen und Erwartungen zu schildern. Gleichzeitig erkläre ich die Rahmenbedingungen der Therapie und beantworte offene Fragen.
Auch das Erstgespräch ist kostenpflichtig, da wir bereits in diesem Termin mit der Klärung erster Themen beginnen können. Es dient nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen, sondern legt oft schon die Grundlage für den weiteren Prozess.
Verlauf
Eine Psychotherapie ist stets individuell und verläuft bei jedem/jeder Patient:in unterschiedlich. In vielen Fällen zeigen sich erste Fortschritte schon nach wenigen Sitzungen, jedoch kann kein Erfolg garantiert werden.
Es können auch Phasen mit Rückschlägen, Demotivation oder Zweifeln auftreten. Solche Herausforderungen sollten offen angesprochen werden, um gemeinsam Lösungen zu finden.
Dauer & Frequenz
Die Häufigkeit der Einheiten und die Gesamtdauer der Therapie hängt von Ihren Ansprüchen, Wünschen und persönlichen Bedürfnissen an die Therapie ab.
Therapiestunden können wöchentlich oder alle zwei Wochen stattfinden.
Damit der psychotherapeutische Prozess kontinuierlich und effektiv verläuft, ist es wichtig, regelmäßige Sitzungen ohne größere Pausen zwischen den Terminen einzuplanen.
Ende der Therapie
Die Therapie endet in Absprache, sobald das vereinbarte Ziel erreicht wurde oder wenn es nicht möglich war, dieses zu erreichen. Ebenso kann die Therapie abgeschlossen werden, wenn sie unter den gegebenen Umständen nicht mehr notwendig oder zielführend ist.
Verschwiegenheitspflicht
Laut § 15 des Psychotherapiegesetzes sind Psychotherapeut:innen gesetzlich verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Arbeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt uneingeschränkt und umfasst auch Ehepartner:in, Familienangehörige, Behörden oder andere Institutionen – also jegliche Personen oder Einrichtungen außerhalb der Patientin oder des Patienten. Die Verschwiegenheitspflicht bildet die Grundlage für das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Therapeutin oder Therapeut und Patientin oder Patient.